Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung richten sich an Kinder und Jugendliche sowie deren Familien. Grundsätzlich können diese Hilfen von den Eltern in Anspruch genommen werden, wenn das Kindeswohl oder die gesunde Entwicklung des Kindes/Jugendlichen nicht sichergestellt ist. Die Vermittlung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung erfolgt über das örtliche Jugendamt. Die Maßnahmen sind flexibel und passgenau und orientieren sich an den Ressourcen der Adressaten. Die Abteilung Jugend und Familie ermöglicht ambulante, teilstationäre und stationäre Jugendhilfeangebote. Die Arbeit ist von Wertschätzung und Empathie geprägt. Sie ist ressourcen- und lösungsorientiert angelegt. Die Qualitätssicherung erfolgt im Dialog zwischen der Einrichtung, dem zuständigen Jugendamt und den Adressaten.